Facts zum Bauland
Das Gestaltungsplangebiet im Westen Amriswils ist eine der letzten grösseren Baufelder innerhalb von Amriswil und wird derzeit als Wiesland genutzt. Der Gestaltungsplan Amriswil Mühlebach setzt sich aus den Baubereichen West, Mitte und Süd zusammen. Die Baulandparzellen im Baufeld Mitte bilden das neu entstehende Einfamilienhausquartier und werden von 4 ebenfalls neu entstehenden MFH im Westen sowie 2 MFH im südlichen Bereich flankiert. Zusammen bilden Sie einen integralen Stadtbaustein in Amriswil, welcher das Siedlungsgebiet sinnstiftend vervollständigt.
Die Baubereiche der Parzellen sind durch Baulinien im Bezug zur Ringstrasse definiert. Die Bauvorschriften sind so gestaltet, dass eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der Einfamilienhäuser gewährleistet ist.
Im Gestaltungsperimeter Baufeld Mitte sind zwei Vollgeschosse sowie ein Dachgeschoss zulässig.
Sämtliche Dächer sind als Flachdach auszubilden. Nicht begehbare Flachdächer über 25 m² sind extensiv zu begrünen.
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus der Zahl der zonenkonformen zulässigen Vollgeschosse und dem Dachgeschoss. Die Gebäudehöhe beträgt max. 7 m. Unter Berücksichtigung der Hanglage darf die talseitige max. Fassadenhöhe 9 m nicht überschreiten.
Da auf den Baulandparzellen ausschliesslich Einfamilienhäuser erstellt werden, wird abweichend zum Reglement die Gebäudelänge auf 16 m beschränkt. Dies unterstützt das von der Stadt gewünschte kompakte, aufgelockerte EFH Quartier.
Die Hauptbauten dürfen die Baulinien nicht überschreiten. Wo keine Baulinie gilt, beträgt der Grenzabstand 4 m.
Gemäss Planungs- und Baugesetz kommt bei der Anwendung von Gestaltungsplänen die Geschossflächenziffer zur Anwendung. Für eine moderate Quartierverdichtung wird die maximale Geschossflächenziffer um 0.1 auf 0.75 erhöht. Damit ein einheitliches Quartiergefüge entsteht und zur Förderung des flächensparenden Bauens, ist jede Parzelle zu überbauen. Hierzu wird eine minimale Geschossflächenziffer von 0.4 eingeführt.
Die Baulandparzellen unterliegen dem bewilligten Gestaltungsplan Amriswil Mühlebach. Der rechtsverbindliche Inhalt wird im Situationsplan sowie in den Sonderbauvorschriften geregelt.
Sie unterzeichnen eine Reservationsvereinbarung. Etwas später beurkunden Sie einen notariellen Kaufvertrag und erwerben das Grundstück. Bei der Gemeinde reichen Sie ein Baugesuch mit Ihrem Traumhaus ein. Nach erfolgter Baubewilligung beginnen Sie mit dem Hausbau.
Bei der Wahl Ihres Architekten oder Generalunternehmers sind Sie frei.
Bei der Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung ist eine Anzahlung von CHF 50'000.– zu leisten. Die Anzahlung wird am Kaufpreis angerechnet. Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages wird 25% des Kaufpreises fällig. Die Restkaufsumme ist bei der Eigentumsübertragung zu bezahlen.
Notarielle Gebühren und die Handänderungssteuer werden von der Käuferschaft bezahlt.
Alle Parzellen sind über die Ringstrasse direkt erschlossen. Es besteht die Option Ihr Einfamilienhaus mit Erd-Biogas zu beheizen – Anschluss Hauptleitung in der Ringstrasse vorhanden.
Dieser Prospekt ist kein Vertragsbestandteil. Abweichungen von den Plänen und Visualisierungen zu den tatsächlichen Begebenheiten am Bau können entstehen. Sämtliche Flächenmasse sind Zirka-Masse. Alle Angaben sind unverbindlich und freibleibend.
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